GAP/GSP Erst-/Wiederholungsprüfung

Warum benötigen Sie eine GAP/GSP-Schulung?  

Mit einer GAP/GSP-Schulung erhöhen Sie Ihre fachliche Kompetenz, Ihre Einsatzmöglichkeiten im Betrieb und schützen sich sowie Ihren Arbeitgeber vor Haftungsrisiken.

Kurs-Termine

Termine für GAP

GAP | 07.09.2026 | 08:00 – 15:30 Uhr
GAP | 08.12.2026 | 08:00 – 15:30 Uhr

Termine für GSP-Wiederholungsprüfung

GSP | 08.09.2026 | 08:00 – 15:30 Uhr

Anmeldungsformular

Teilnehmerdaten
Rechnungsempfänger

Termine auf Anfrage für GSP
Termine auf Anfrage für GAP

Wissenwertes

Offizielle Schulung nach der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie gemäß § 41a StVZO

Die regelmäßige Gasanlagenprüfung (GAP) ist ein zentraler Bestandteil der Fahrzeugsicherheit und stellt sicher, dass eingebaute Gasanlagen zuverlässig, dicht und einwandfrei funktionieren. Sie schützt nicht nur Fahrzeug und Umwelt, sondern ist auch eine wichtige Voraussetzung für einen rechtssicheren Werkstattbetrieb. Die Gasanlagenprüfung darf deshalb auch nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werde.

Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.

Lehrgangsziel

Verantwortliche Personen und Fachkräfte müssen für die GAP-Wiederholungsschulung an einer 8-stündigen Erstschulung oder an einer 24-stündigen GSP-Schulung (die nicht mehr als 8 Zeitstunden pro Tag übersteigen darf) teilgenommen haben.

Einstiegsqualifikation und Zulassungsvoraussetzung

Abgeschlossene Berufsausbildung (Geselle) als:

  • Kfz-Mechaniker
  • Kfz-Mechatroniker
  • Kfz-Elektriker
  • Kfz-Techniker-Meister
  • Ingenieure im Fahrzeugbau/Maschinenbau/Elektrotechnik

Erfolgreiche Teilnahme an einer SP-Schulung innerhalb der letzten 36 Monate.

Lehrgangsinhalte

-Gesetzliche Grundlagen
-Neuerungen der Fahrzeugtechnik
-Technik der Gasanlagen
-Erfahrungsaustausch
-Technisch -/praxisorientierter Unterricht
-Abschluss-Prüfungen

……

-Rechtliche Grundlagen (GAP / GSP)
-Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
-Technik der Gasanlagen
-Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
-Durchführung einer Gasanlagenprüfung, Zusätzlich bei GSP
-Softwareerklärung und Justierung der Gasanlage
-Fehlererkennung/Fehlersuche
-Nationale und Internationale Vorschriften
-Änderung der Zulassungspapiere
-Qualitätssicherung bei der Durchführung der GSP/GAP…

Die Inhalte entsprechen der Stufe 2S (GAP): Arbeiten an Gassystemen oder der Stufe 3S (GSP): Nachrüsten von Gassystemen

Lehrgangsdauer

Wiederholer: 
GAP/ GSP (je 1 Tag), 8 UStd.
08:00 bis 15:30 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 8

Erstschulung:
GAP (1 Tag), 8 UStd.
GSP inkl. GAP (3 Tage), 24 UStd.
08:00 bis 15:30 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 8

Unterrichtsort

Innung des Kfz-Handwerks
Sitz Hamburg
Billstraße 41, 20539 Hamburg

GAP (1 Tag) € 234,00
GSP inkl. GAP (1 Tag) € 291,00
GSP inkl. GAP (3 Tage) € 820,00
inkl. Lehrgangsunterlagen und Verpflegung.
Diese Leistung ist steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a) UStG

Für Mitglieder der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg gewähren wir einen Nachlass von 3%.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Britta Duchow
Schulungswesen, Berufsbildung und Technik