Kfz-Werkstätten, welche mit Ihren Inspektoren Abgasuntersuchungen (AU) an Pkw, Lkw und Motorrädern (AUK), die Sicherheitsprüfungen (SP) an Lkw oder Gasanlagenprüfungen (GSP, GAP) an Fahrzeugen mit LPG- oder CNG-Anlagen als beigestellte Untersuchung zur Hauptuntersuchung (HU) durchführen möchten, benötigen hierfür eine Anerkennung und müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält die Werkstatt die Anerkennung zur Durchführung der amtlichen Prüfungen.
Die Innung informiert Sie gern im Vorwege über die Voraussetzungen zur Anerkennung. So können Sie entscheiden, welche Anerkennung für Ihren Betrieb technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.
AÜK-Betriebe haben jede Menge Vorteile!
Ein Informationsblatt zur „AÜK“, alle relevanten Formulare und Dokumente (Antragsunterlagen) und eine Checkliste für die Anerkennung und AÜK können Sie in den unteren Feldern herunterladen.
Abgasuntersuchungen AU/AUK
Sicherheitsprüfungen (SP)
Gasanlagenprüfung/Gasanlagensystemeinbauprüfung (GAP/GSP)
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