Anerkennung und AÜK

Kfz-Werkstätten, welche mit Ihren Inspektoren Abgasuntersuchungen (AU) an Pkw, Lkw und Motorrädern (AUK), die Sicherheitsprüfungen (SP) an Lkw oder Gasanlagenprüfungen (GSP, GAP) an Fahrzeugen mit LPG- oder CNG-Anlagen als beigestellte Untersuchung zur Hauptuntersuchung (HU) durchführen möchten, benötigen hierfür eine Anerkennung und müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

  • Ausstattung mit Prüfmitteln und Testgeräten
  • Qualifikation der Mitarbeitenden: Meister (Inspektoren) und Gesellen (Fachkraft) nehmen regelmäßig an entsprechenden Schulungen teil.
  • Beitritt zum AÜK-System.
  • Für die Anerkennung werden die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen durch die Kfz-Innung überprüft.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält die Werkstatt die Anerkennung zur Durchführung der amtlichen Prüfungen.

    Die Innung informiert Sie gern im Vorwege über die Voraussetzungen zur Anerkennung. So können Sie entscheiden, welche Anerkennung für Ihren Betrieb technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ihr Ansprechpartner

Dennis Tödt
Technische Fahrzeugüberwachung, G.A.U.S.

Wertvolle Informationen

  • AÜK steht für dieAkkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe“ oder kurz gesagt: die Qualitätssicherung bei Prüfungen von Fahrzeugen nach den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17020.
  • Kfz-Werkstätten, die ihren Kunden hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen/-prüfungen (AU/AUK/SP/GAP) als Service anbieten wollen, müssen die Vorgaben der StVZO beachten und erfüllen.
  • Seit 2022 gehören dazu die Vorgaben der ISO-Norm – demnach selbst nach akkreditiert sein oder sich einfach dem akkreditierten Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) anschließen – also AÜK-Betrieb werden.
  • Um den Aufwand für Kfz-Werkstätten gering zu halten, hat der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) für die anerkannten Werkstätten das AÜK-System aufgebaut, der Beitritt ist ganz einfach. Weitere Infos zu “ AÜK – Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe “.
  • Der Beitritt zum AÜK System des Bundesinnungsverbandes ist eine Voraussetzung für die Anerkennung einer Werkstatt und kann zusammen mit dem Anerkennungsantrag erledigt werden.
  • Mit der AÜK-Plus-Software laufen die Abläufe weitgehend automatisiert, was den Bürokratieaufwand erheblich reduziert. Auch die Mängelstatistik ist integriert und sorgt für einen reibungslosen Ablauf im Betrieb.

AÜK-Betriebe haben jede Menge Vorteile!

  • Die selbst durchgeführte AU/AUK rechnet sich für Sie, wenn sie gut kalkuliert wird.
  • Der Mehraufwand für die Endrohrmessung, die zusätzliche Kalibrierung der AU-Messgeräte und die Anbindung der AU-Werkstatt an ein akkreditiertes System ist eine Leistung, die Sie kostendeckend an Ihre Kunden weiterberechnen können.
  • Der Zeitaufwand für eine AU mit Vor- und Nachbereitung beträgt etwa 30 Minuten. Dazu gehört auch, das Fahrzeug zu konditionieren und in die Werkstatt zu holen, den Auftrag fertig zu machen, etc.
  • Geräte, Personal und Know-how zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben wie AU/AUK, SP und GAP sind in Ihrem Betrieb vorhanden. Es ist kosteneffizienter, somit diese Aufgaben auch selbst durchzuführen.
  • Lücken in der Werkstattauslastung lassen sich mit der AU/AUK gut schließen.
  • Mit der AU/AUK können Sie Ihren Werkstattumsatz durch Folgegeschäfte erhöhen, bspw. können bei der AU festgestellte Mängel anschließend umgehend behoben werden. Dadurch lassen sich profitable Zusatzaufträge erzielen.
  • Die Vergabe von Feinstaubplaketten oder die Nachrüstung von SCR-Systemen können nur von AU-Betrieben durchgeführt werden.
  • Breiteres Leistungsspektrum – Das Reifen- und Autoglasgeschäft wurde in der Vergangenheit oft fremdvergeben. Dies wird heute häufig bedauert. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich nicht, ein weiteres Geschäftsfeld an Dritte auszulagern.
  • Besonderes staatliches Vertrauen kommt zum Ausdruck, wenn Ihrem Betrieb hoheitliche Aufgaben übertragen werden. Dies steigert auch das Ansehen bei Ihren Kunden.
  • Die Berechtigung der anerkannten Werkstatt, amtliche Prüfungen im Betrieb anzubieten, signalisiert für Kunden Vertrauen, technische Kompetenz, Umweltorientierung und Nachhaltigkeit – Kriterien, die für Kunden heute oftmals entscheidend bei der Wahl eines Dienstleisters sind.
  • Mit der selbst durchgeführten AU/AUK leistet Ihr Betrieb einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Sie überprüfen und sorgen dafür, dass Kraftfahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte auch einhalten. Nicht theoretisch, sondern ganz real.
  • Hoheitliche Funktionen der Werkstätten sind und bleiben wichtige Aufgaben im Kfz-Gewerbe und sichern künftig zu erwartende erweiterte Überwachungsaufgaben zur technischen Fahrzeugsicherheit und zum Umweltverhalten.

Ein Informationsblatt zur „AÜK“, alle relevanten Formulare und Dokumente (Antragsunterlagen) und eine Checkliste für die Anerkennung und AÜK können Sie in den unteren Feldern herunterladen.

  • Wählen Sie die gewünschte Anerkennung aus
  • Erklären Sie die vertragliche Einbindung in das QM-System
  • Die Mitarbeitenden erklären amtliche Untersuchungen/Prüfungen nach AÜK und neutral durchzuführen
  • Reichen Sie die ausgefüllten Anträge und Unterlagen bei der Kfz-Innung Hamburg ein
  • Wir erläutern Ihnen die Voraussetzungen und führen Sie durch die Schritte bis zur Anerkennung
  • Nach dem Check der Voraussetzungen erhalten Sie die Anerkennung von der Kfz-Innung Hamburg

Antragsunterlagen für die Anerkennung Ihrer Kfz-Werkstatt

Abgasuntersuchungen AU/AUK

PDF | 281 KB

AU-Antrag

PDF | 300 KB

AUK-Antrag

PDF | 206 KB

Infoblatt AU-Antrag

PDF | 197 KB

Infoblatt Inspektor

PDF | 1 MB

Vertragliche Einbindung

PDF | 1 MB

Verpflichtungs-erklärung

PDF | 1 MB

Vertraulichkeits-erklärung

PDF | 114 KB

Benennung v. Funkionen

PDF | 162 KB

Muster-Dokument Betriebl. Organisation

PDF | 238 KB

Einverständnis-erklärung

PDF | 60 KB

Datenschutz Werkstatt

PDF | 307 KB

Nachweis Abgasmessgeräte

PDF | 278 KB

Freistellungserklärung

PDF | 399 KB

Nachweis Haftpflichtvers.

PDF | 409 KB

AÜK-Servicevertrag

PDF | 184 KB

Bestellung Fachzeitschrift

PDF | 142 KB

Inspektions-bedingungen

Antragsunterlagen für die Anerkennung Ihrer Kfz-Werkstatt

Sicherheitsprüfungen (SP)

PDF | 292 KB

SP-Antrag

PDF | 209 KB

Infoblatt SP-Antrag

PDF | 198 KB

Infoblatt Inspektor

PDF | 1 MB

Vertragliche Einbindung

PDF | 1 MB

Verpflichtungserklärung

PDF | 1 MB

Vertraulichkeits- erklärung

PDF | 209 KB

Negativerklärung

PDF | 114 KB

Benennung v. Funkionen

PDF | 162 KB

Muster-Dokument Betriebl. Organisation

PDF | 238 KB

Einverständnis-erklärung

PDF | 60 KB

Datenschutz Werkstatt

PDF | 58 KB

Datenschutz Kunde

PDF | 278 KB

Freistellungs- erklärung

PDF | 399 KB

Nachweis Haftpflichtvers.

PDF | 409 KB

AÜK-Servicevertrag

PDF | 184 KB

Bestellung Fachzeitschrift

PDF | 142 KB

Inspektions-bedingungen

PDF | 208 KB

Bestellformular iKFZ

PDF | 320 KB

GAS-Antrag

PDF | 206 KB

Infoblatt GAS-Antrag

PDF | 198 KB

Infoblatt Inspektor

PDF | 1 MB

Vertragliche Einbindung

PDF | 1 MB

Verpflichtungserklärung

PDF | 1 MB

Vertraulichkeits-erklärung

PDF | 238 KB

Einverständnis-erklärung

PDF | 114 KB

Benennung v. Funkionen

PDF | 162 KB

Muster-Dokument Betriebl. Organisation

PDF | 60 KB

Datenschutz Werkstatt

PDF | 58 KB

Datenschutz Kunde

PDF | 142 KB

Inspektionsbedingungeg

PDF | 278 KB

Freistellungserklärung

PDF | 399 KB

Nachweis Haftpflichtvers.

PDF | 409 KB

AÜK-Servicevertrag

PDF | 184 KB

Bestellung Fachzeitschrift

Gasanlagenprüfung/Gasanlagensystemeinbauprüfung (GAP/GSP)

Antragsunterlagen für die Anerkennung Ihrer Kfz-Werkstatt