Prüfstützpunkte

An Prüfstützpunkten in der Kfz-Werkstatt werden mit den technischen Einrichtungen einer in die Handwerksrolle eingetragenen Kfz-Werkstatt die Hauptuntersuchung (HU) von Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen durchgeführt.

  • Jeder Prüfstützpunkt, der eine PSP-Vereinbarung mit einer Überwachungsorganisation (ÜO) abgeschlossen hat und der in regelmäßigen Zeitabständen durch die Kfz-Innung überprüft wird, kann das Zusatzzeichen „Anerkannter Prüfstützpunkt für § 29 StVZO Hauptuntersuchung“ bei der Kfz-Innung beantragen. Durch dieses einheitliche Zusatzzeichen können Sie als Prüfstützpunkt auch nach außen signalisieren, dass die Durchführung der HU durch eine Überwachungsorganisation in Ihrem Kfz-Betrieb angeboten wird.
  • Die Vorschriften zur Überwachung von Prüfstützpunkten sehen vor, dass Prüfstützpunkte in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden (Anlage VIIId StVZO). Die erste Überprüfung der Voraussetzungen und Ausstattungsanforderungen an einen Prüfstützpunkt erfolgt durch die Überwachungsorganisationen (ÜO).
  • Die zuständige Hamburger oberste Landesbehörde (BVM) hat die Kfz-Innung Hamburg beauftragt wiederkehrende Überprüfungen – wie bei AU-, AUK-, SP- und GSP/GAP-Werkstätten – durchzuführen.
  • Alle Anforderungen an Prüfstützpunkte und erforderliche Mess- und Prüfmittel, die in Prüfstützpunkten für die HU zur Verfügung stehen müssen, sind in der StVZO (Anlage VIII d StVZO) festgelegt.

Fragen zur Überprüfung von Prüfstützpunkten und alle anderen für Kfz-Betriebe wichtige Themen beantworten Ihnen gerne unsere Ansprechpartner der Kfz-Innung Hamburg.

Ihr Ansprechpartner

Dennis Tödt
Technische Fahrzeugüberwachung, G.A.U.S.