Hochvoltsysteme – Qualifizierungsstufe 1S

Warum benötigen Sie eine Hochvolt-Qualifikation?

Hochvolt-Qualifikation – Sicherheit hat Priorität.
Mit einer Hochvolt-Qualifikation schützen Sie sich selbst, Ihre Kollegen und Ihren Betrieb, handeln rechtssicher und erweitern gleichzeitig Ihre fachliche Qualifikation im Bereich moderner Fahrzeugtechnik.

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Wissenwertes

Elektromobilität stellt neue Anforderungen an die Werkstattpraxis – insbesondere im sicheren Umgang mit Hochvolt-Systemen. Arbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen dürfen nur von speziell qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, die den sicheren Umgang mit HV-Komponenten, Spannungsfreischaltungen und Schutzmaßnahmen beherrschen.

Unsere vier Hochvolt-Schulungen (Qualifizierungsstufen) richten sich an alle Personen und Betriebe, die sicher und rechtssicher an Elektro- und Hybridfahrzeugen arbeiten wollen:

Stufe S – Sensibilisierte Person
Stufe 1S – Fachkundig unterwiesene Person (FUP)
Stufe 2S – Fachkundige Person (FHV)
Stufe 3S – Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung

Lehrgangsziel

Stufe 1S – Sicherer Umgang mit HV-Fahrzeugen. Arbeiten am Fahrzeug, die das HV-System nicht betreffen (z. B. Räder, Bremsen, Motor). Die Unterweisung muss jährlich wiederholt werden

 

Einstiegsqualifikation und Zulassungsvoraussetzung

Stufe 1S

  • Die Mitarbeiter (mit abgeschlossener Berufsausbildung) von Kfz-Werkstätten oder Karosserie-Fachbetrieben dürfen allgemeine Arbeiten an HV-Fahrzeugen durchführen und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen unterwiesen werden

Lehrgangsinhalte

Stufe 1S
› Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
› Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
› Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HV-Systems erfordern
› Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
› Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: „Hände weg von orange!“)
› Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
› Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
› Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen Fachkundigen Person (FHV)
› Organisationsablauf bei Arbeiten, die unter Leitung und Aufsicht einer Fachkundigen Person (FHV) durchgeführt werden

Lehrgangsdauer

Stufe 1S
4 Unterrichtsstunden,
Maximale Teilnehmeranzahl 16
Minimale Teilnehmeranzahl 10

Unterrichtsort

Innung des Kfz-Handwerks
Sitz Hamburg
Billstraße 41, 20539 Hamburg

Stufe 1S
€ 105,00 inkl. Teilnahmebescheinigungen.

Die Leistungen sind steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a) UstG

 

Ihre Ansprechpartnerin

Britta Duchow
Schulungswesen, Berufsbildung und Technik