Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen M1/M2 – Erstschulung

Warum benötigen Sie einen Sachkundelehrgang in der Klimatechnik?

Rechtssicher arbeiten. Umwelt schützen. Kompetenz zeigen.
Der Sachkundelehrgang Klimatechnik ist Voraussetzung, um Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen sicher, fachgerecht und gesetzeskonform durchführen zu dürfen – unverzichtbar für Kfz-Gesellen und Kfz-Techniker-Meister im modernen Werkstattalltag.

Neue Klima-Schulung in Planung!

Ab dem 09.10.2026 werden alle Klima-Sachkundeschulungen nach den neuen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Dabei wird zwischen den Sachkundearten M1/M2 unterschieden.

Die Schulung M1/M2 berechtigt zur Durchführung von Arbeiten an Fahrzeugklimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln sowie Kohlenwasserstoffen. Die bisher getrennten Bescheinigungsarten werden gemeinsam geschult und bescheinigt.

Für alle Sachkundenachweise gilt künftig eine regelmäßige Auffrischungspflicht. Die Sachkunde muss spätestens alle sieben Jahre durch die Teilnahme an einem Auffrischungskurs erneuert werden. Inhaber bestehender Sachkundenachweise müssen erstmals bis spätestens 12. März 2029 einen Auffrischungskurs absolvieren, sofern sie weiterhin entsprechende Tätigkeiten ausüben möchten.

Erstschulungen finden als Präsenzveranstaltungen mit theoretischen und praktischen Schulungsanteilen statt und werden mit einer schriftlichen Abschlussprüfung abgeschlossen.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine entsprechende Sachkundebescheinigung. Die Teilnahme an späteren Auffrischungskursen wird gesondert dokumentiert.

Kurs-Termine - bitte auswählen

KL-E | 14.12.2026 | 08:00 – 16:00 Uhr
KL-E | 10.02.2027 | 08:00 – 16:00 Uhr
KL-E | 24.02.2027 | 08:00 – 16:00 Uhr

Anmeldungsformular

Nach Teilnahme am Auffrischungskurs soll die Sachkundebescheinigung entsprechend dem Umfang meiner bisherigen Sachkunde und des absolvierten Auffrischungskurses ausgestellt werden.
Teilnehmerdaten
Rechnungsempfänger

05.11.2026 – Ausgebucht
08.12.2026 – Ausgebucht

KLE | 16.12.2026 | 08:00 – 16:00 Uhr

Termine ab Februar 2027 sind in Planung

 

Wissenwertes

Die Erstschulung besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil. Sie findet in Präsenz statt und wird mit einer schriftlichen Abschlussprüfung beendet.

Vorbereitende Selbstlernphase:
Der Präsenzschulung ist eine verpflichtende Selbstlernphase vorgeschaltet. Hierzu erhalten die angemeldeten Teilnehmer das für die jeweilige Sachkundeschulung vorgesehene
Schulungshandbuch rechtzeitig vor dem Präsenztermin.

Im Rahmen der Selbstlernphase bereiten sich die Teilnehmer eigenständig auf die Schulungsinhalte vor. Hierzu sind insbesondere die im Schulungshandbuch ausgeführten
Beschreibungen und Hinweise vor Beginn der Präsenzschulung durchzuarbeiten. Die Selbstlernphase dient insbesondere dem Aufbau theoretischer Grundkenntnisse. Die Inhalte
werden während der Präsenzschulung aufgegriffen, vertieft und mit den praktischen Schulungsinhalten verknüpft. Dadurch steht während der Präsenzphase mehr Unterrichtszeit für die fachliche Vertiefung, den Erfahrungsaustausch sowie die Vermittlung und Einübung der praktischen Fertigkeiten zur Verfügung.

Die erfolgreiche Bearbeitung der Selbstlernphase wird zu Beginn der Präsenzschulung durch den Lehrgangsleiter überprüft. Hierzu können insbesondere Verständnisfragen, ein kurzer Eingangstest oder die gemeinsame Besprechung ausgewählter Fragestellungen zu Inhalten aus dem Schulungshandbuch eingesetzt werden.

Lehrgangsziel

Schulung zur Erteilung der Sachkundebescheinigung nach § 6 Chemikalien Klimaschutzverordnung in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893.

Die Schulung richtet sich an Personen, die Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen sowie die Rückgewinnung von Kältemitteln an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen durchführen wollen, die mit fluorierten Kältemitteln, wie beispielsweise R-134a, R-1234yf oder R-407c ausgerüstet sind.

Einstiegsqualifikation und Zulassungsvoraussetzung

Erstschulung: 1-tägige Präsenzschulung für alle Neueinsteiger oder für Personen, deren letzte Sachkundeschulung länger als 7 Jahre zurückliegt.

Abgeschlossene Berufsausbildung (Geselle) als:

  • Kfz-Mechaniker
  • Kfz-Mechatroniker
  • Kfz-Elektriker
  • Kfz-Techniker-Meister
  • Karosserie- und Landmaschinenmechaniker – Handwerk

und

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)

Lehrgangsinhalte

Der praktische Unterricht umfasst insbesondere:

  • Identifikation und Zuordnung der verwendeten Kältemittel;
  • Durchführung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten;
  • Bedienung eines Klima-Servicegerätes;
  • Rückgewinnung des Kältemittels;
  • Evakuieren der Klimaanlage;
  • Durchführung einer Dichtheitskontrolle bzw. Lecksuche mit geeigneten Verfahren;
  • Befüllung der Klimaanlage entsprechend den Herstellervorgaben;
  • Durchführung manueller Servicearbeiten und Interpretation der Messergebnisse;
  • Anwendung geeigneter Diagnoseverfahren (z. B. Druckmessung, Temperaturmessung, OBD-Diagnose);
  • Umweltgerechter Umgang mit Kältemitteln sowie Vermeidung von Emissionen.

 

Lehrgangsdauer

8 Unterrichtsstunden, 1 Tag, 8:00 bis 15:30 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 16

Unterrichtsort

Innung des Kfz-Handwerks
Sitz Hamburg
Billstraße 41, 20539 Hamburg

€ 248,00 inkl. Lehrgangsunterlagen, Sachkundebescheinigung M1/M2 und Verpflegung.
Diese Leistung ist steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a) UStG

Für Mitglieder der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg gewähren wir einen Nachlass von 3%.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Britta Duchow
Schulungswesen, Berufsbildung und Technik