Sachkundelehrgang in der Klimatechnik Auffrischung (M1, M2)

Warum benötigen Sie eine Auffrischung für den Sachkundelehrgang in der Klimatechnik?

Die Auffrischungsschulung dient dazu, die bestehende Sachkunde im Umgang mit Klima- und Kälteanlagen zu erhalten und auf dem aktuellen Stand der Technik sowie der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten. Durch technische Weiterentwicklungen, neue Kältemittel, geänderte Umwelt- und Sicherheitsanforderungen sowie aktualisierte rechtliche Rahmenbedingungen ist eine regelmäßige Aktualisierung des Fachwissens erforderlich.

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Termine in Planung – Kurse werden ab Februar 2027 angeboten

Wissenwertes

Auffrischungsschulung Klima-Sachkunde (M1/M2)

Techniker, die im Besitz einer Klima-Sachkunde nach der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 sind, müssen zur Aufrechterhaltung ihrer Sachkunde spätestens bis zum 12.03.2029 an einer Auffrischungsschulung teilnehmen. Die im Rahmen der Sachkundeschulungen M1/M2 erworbenen Kenntnisse sind spätestens alle sieben Jahre aufzufrischen.

Auch Techniker, die ihre Sachkunde nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 durch eine Schulung M1/M2 erworben haben, müssen spätestens nach sieben Jahren an einer Auffrischungsschulung teilnehmen.

Der Auffrischungslehrgang wird ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

Wichtiger Hinweis:
Die Auffrischungsschulung dient dem Erhalt der bestehenden Klima-Sachkunde und stellt sicher, dass die Teilnehmer über die aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen im Umgang mit Kältemitteln informiert sind.

Lehrgangsziel

Nach Abschluss der Schulung verfügen die Teilnehmenden über einen aktuellen Kenntnisstand gemäß den Anforderungen der Sachkundebereiche M1 und M2 und können Arbeiten an Klima- und Kälteanlagen europaweit fachgerecht, sicher und umweltgerecht durchführen.

Einstiegsqualifikation und Zulassungsvoraussetzung

Techniker, die im Besitz einer alten Klima-Sachkunde nach der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 sind, sowie Techniker, die ihre Klima-Sachkunde bereits nach der Verordnung (EU) 2025/1893 durch eine Schulung M1/M2 erworben haben.

 

 

Lehrgangsinhalte

Die theoretische Unterricht umfasst:

  • Bedeutung der F-Gase-Verordnung für die Umwelt
  • Rechtliche Grundlagen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Technologie der Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
  • Wartung und Diagnose von Klimaanlagen
  • Dichtheitskontrolle/Lecksuche
  • Diagnose von Klimaanlagen

Ein praktischer Teil muss nicht absolviert werden, wenn der Schulungsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren vor dem Auffrischungskurs, die von der Sachkundebescheinigung nach § 6 Absatz 1 oder Absatz 2 (Chemikalien-Klimaschutzverordnung) abgedeckten Tätigkeiten durchgeführt hat.

Der Nachweis kann durch eine Selbsterklärung bei der Lehrgangsanmeldung erfolgen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden oder liegt die letzte Sachkundeschulung länger als sieben Jahre zurück, ist eine erneute Erstschulung erforderlich.

Lehrgangsdauer

4 Unterrichtsstunden, 1/2 Tag, 07:30 bis 11:30 Uhr und/oder
4 Unterrichtsstunden, 1/2 Tag, 12:00 bis 16:00 Uhr.

Maximal 16 Teilnehmer (Sprachlevel (GER) mind. B2)

Unterrichtsort

Innung des Kfz-Handwerks
Sitz Hamburg
Billstraße 41, 20539 Hamburg

€ 136,00 inkl. Lehrgangsunterlagen und Verpflegung.
Diese Leistung ist steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a) UStG

Für Mitglieder der Innung des Kfz-Handwerks Sitz Hamburg gewähren wir einen Nachlass von 3%.

€ 15,00 für die Ausstellung einer Klima-Sachkundebescheinigung (M1/M2)

 

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