Neue Vorgaben für die Klima-Sachkunde ab Oktober 2026

Mit der im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gas-Verordnung gelten europaweit strengere Anforderungen für den Umgang mit Kältemitteln. Ziel ist es, Emissionen klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase zu reduzieren und die europäischen Klimaschutzziele zu unterstützen.

Die neue Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 ersetzt die bisher gültige Verordnung (EG) 307/2008 und legt fest, für welche Tätigkeiten an Fahrzeugklimaanlagen ein Sachkunde-nachweis erforderlich ist. Darüber hinaus werden die Inhalte von Erst- und Auffrischungsschulungen sowie die verschiedenen Sachkundearten neu geregelt.

Neue Sachkundearten M1 und M2

Ab dem 09.10.2026 werden Klima-Sachkundeschulungen nach den neuen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Die Schulung M1/M2 berechtigt zur Durchführung von Arbeiten an Fahrzeugklimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln sowie Kohlenwasserstoffen. Die bisher getrennten Bescheinigungsarten werden dabei in einer gemeinsamen Schulung vermittelt und bescheinigt.

Die Erstschulung findet als Präsenzveranstaltung mit theoretischen und praktischen Schulungsanteilen statt und endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die entsprechende Sachkundebescheinigung.

Auffrischungspflicht wird eingeführt

Neu ist die verpflichtende Auffrischung der Sachkunde im Abstand von maximal sieben Jahren. Techniker, die im Besitz einer Klima-Sachkunde nach der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 sind, müssen erstmals bis spätestens 12. März 2029 einen Auffrischungskurs absolvieren, sofern sie weiterhin Tätigkeiten an Fahrzeugklimaanlagen ausüben möchten.

Die Auffrischungskurse werden ohne Praxisteil angeboten. Für die Teilnahme muss bei der Anmeldung der Zeitpunkt der zuletzt absolvierten Klima-Schulung sowie eine Selbsterklärung über die Ausübung relevanter Tätigkeiten an Fahrzeugklimaanlagen innerhalb der letzten zwei Jahre angegeben werden.

Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist gegebenenfalls eine erneute Teilnahme an einer Erstschulung erforderlich.

Jetzt anmelden

Die ersten Schulungstermine für die Auffrischung nach den neuen Vorgaben stehen bereits fest. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Platz.

Anmeldung und weitere Informationen unter:
Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen M1/M2 – Auffrischung

Unser Tipp: Planen Sie erforderliche Auffrischungsschulungen frühzeitig für das Jahr 2027 ein.