Die technische Fahrzeugüberwachung in Deutschland
Die amtliche Technische Fahrzeugüberwachung in Deutschland gliedert sich in zwei Bereiche. Die Hauptuntersuchung wird ausschließlich durch die anerkannten Überwachungsorganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und Co. durchgeführt. Dies geschieht entweder an den Prüfstellen der Organisationen oder in Ihrer Kfz-Werkstatt in der Nähe. Der zweite Bereich kann durch Ihre Werkstatt eigenständig durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um die Abgasuntersuchung (AU) an Pkw, Lkw und Motorrädern, die Sicherheitsprüfung (SP) an Lkw und die Gasanlagenprüfung (GSP, GAP) an Fahrzeugen mit LPG- oder CNG-Anlagen.
Um diese Prüfungen durchführen zu dürfen, müssen die Werkstätten verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört neben der entsprechenden Ausstattung mit Testgeräten vor allem die Qualifikation der Mitarbeiter. Hierzu nehmen Meister und Monteure regelmäßig an entsprechenden Schulungen teil. Die Voraussetzungen werden durch die Kfz-Innung als aufsichtführende Stelle überprüft. Nur wenn diese und vieles weitere erfüllt sind, kann die Anerkennung der Werkstatt zur Durchführung der amtlichen Prüfung erteilt werden. Mit diesen Prüfungen sorgen die etwa 35.000 anerkannten Kfz-Werkstätten in Deutschland für mehr Verkehrssicherheit und weniger Umweltverschmutzung.
Unsere Mitgliedsbetriebe übernehmen Teile der amtlichen technischen Fahrzeugüberwachung. Die dafür notwendige Anerkennung erfolgt über die Innung. Die Berater der Innung informieren gern im Vorweg über die Voraussetzungen zur Anerkennung. So kann auch Klarheit geschaffen werden, welche Anerkennungen für den jeweiligen Betrieb technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.